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Bekanntmachung

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Bekanntmachung

Aufgrund eines gesetzlichen Feiertages im Gastland bleibt das Afghanische Konsulat in Bonn am Donnerstag, den 4. Juni, geschlossen. Der reguläre Dienstbetrieb wird am Montag, den 8. Juni, zu den üblichen Öffnungszeiten wieder aufgenommen.

Bekanntmachung der Feiertage zum Eid al-Adha Generalkonsulat Afghanistans – Bonn

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Bekanntmachung der Feiertage zum Eid al-Adha Generalkonsulat Afghanistans – Bonn

Das Generalkonsulat Afghanistans in Bonn spricht allen Landsleuten sowie den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Afghaninnen und Afghanen anlässlich des Eid al-Adha seine herzlichen Glückwünsche und besten Wünsche aus.

Wir hoffen, dass diese gesegneten Tage für alle Menschen Frieden, Gesundheit, Wohlstand, Ruhe und Freude bringen.

Hiermit informieren wir unsere geschätzten Besucherinnen und Besucher darüber, dass die konsularischen Angelegenheiten sowie sämtliche konsularischen Dienstleistungen anlässlich des Eid al-Adha von Montag, dem 25. Mai 2026, bis Donnerstag, dem 28. Mai 2026, geschlossen bleiben.

Die konsularischen Dienstleistungen werden ab Montag, dem 1. Juni 2026, wieder aufgenommen.

Bekanntmachung der Schließung des Afghanischen Generalkonsulats in Bonn

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Bekanntmachung der Schließung des Afghanischen Generalkonsulats in Bonn

Hiermit wird den geschätzten Besucherinnen und Besuchern mitgeteilt, dass das Generalkonsulat Afghanistans in Bonn vom 25. Mai bis zum 28. Mai 2026 aufgrund eines offiziellen Feiertags im Gastland sowie anlässlich des Opferfestes (Eid al-Adha) geschlossen bleibt.

Bekanntmachung

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Bekanntmachung

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

das Generalkonsulat Afghanistans in Bonn bleibt am Donnerstag, den 14.05.2026, aufgrund eines gesetzlichen Feiertages im Gastland und Bundesland geschlossen.

Persönliche Anmeldung

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Persönliche Anmeldung

Hiermit werden die geehrten Antragsteller darüber informiert, dass die Terminvergabe (Termine) beim Generalkonsulat von Afghanistan in Bonn aufgrund technischer Probleme seit einiger Zeit deaktiviert ist.


Daher ist für die Registrierung zur Terminvereinbarung erforderlich, dass jede Person persönlich mit einem gültigen Ausweisdokument erscheint. Im Falle eines Familienantrags ist die Anwesenheit eines Familienmitglieds mit den Original-Ausweisdokumenten aller Familienmitglieder verpflichtend.


Es wird darauf hingewiesen, dass der Zuständigkeitsbereich (Amtsbezirk) des Generalkonsulats von Afghanistan in Bonn die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland umfasst.

Persönliche Anmeldung

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Persönliche Anmeldung

Aufgrund der hohen Anzahl von Antragstellern gilt: Wenn es Ihnen nicht gelungen ist, über unsere Website einen Termin zu vereinbaren und Sie einen dringenden Bedarf haben, besuchen Sie bitte persönlich das Generalkonsulat von Afghanistan in Bonn und bringen Sie Ihre Unterlagen mit, um sich für einen Termin registrieren zu lassen.

Jede Person muss persönlich mit ihren Ausweisdokumenten erscheinen. Eine Anmeldung im Namen einer abwesenden Person ist nicht möglich.


Öffnungszeiten für die persönliche Anmeldung

Montag bis Donnerstag

09:00 – 14:00

Bekanntmachung

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Das Generalkonsulat von Afghanistan in Bonn bleibt am Montag, den 06.04.2026, aufgrund eines offiziellen Feiertags im Gastland geschlossen.

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