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Formular für Ghayabi Tazkira

Afghanische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland, die keinen gültigen afghanischen Tazkira besitzen, können beim Generalkonsulat Afghanistan in Bonn das Formular für eine Abwesenheits-Tazkira (Ghayabi Tazkira) beantragen. Dieser Service richtet sich an jene Landsleute, die nicht persönlich nach Afghanistan reisen können.

Was ist eine Ghayabi Tazkira?:
Die Abwesenheits-Tazkira ist das Verfahren zur Erlangung eines nationalen Personalausweises (Tazkira auf Papier) für Personen, die nicht persönlich beim Einwohnermeldeamt in Afghanistan erscheinen können. In diesem Verfahren besucht der Antragsteller das Generalkonsulat und erhält das Antragsformular für die Abwesenheits-Tazkira. Nach dem Ausfüllen des Formulars sendet der Antragsteller dieses auf dem Postweg nach Afghanistan, wo enge Familienangehörige die Bearbeitung der Unterlagen über die zuständige Behörde in Afghanistan durchführen.
Wichtige Informationen:
Der Antragsteller ist verpflichtet, persönlich beim Generalkonsulat zu erscheinen. Die Einreichung des Antrags per Post oder online ist nicht möglich.

Die Buchung eines Termins über das offizielle Online-System ist vor dem Besuch zwingend erforderlich. Besuche ohne Termin werden nicht akzeptiert.

Anträge werden ausschließlich an offiziellen Arbeitstagen und -zeiten entgegengenommen: Montag bis Donnerstag, von 9:00 bis 14:00 Uhr.

Wer benötigt eine Ghayabi Tazkira?

Afghanische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland, die noch nie einen Tazkira erhalten haben und einen neuen beantragen möchten, oder deren Tazkira verloren gegangen ist, können diesen Service in Anspruch nehmen. Ohne gültigen Tazkira ist es nicht möglich, einen Reisepass, ein Ledigkeitszeugnis, eine Heiratsurkunde oder viele andere Konsularleistungen zu beantragen.
Afghanische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland, die Daten in ihrem Tazkira korrigieren lassen müssen — wie etwa die Beglaubigung durch das Außenministerium, Alterskorrektur, Hinzufügen des Nachnamens oder andere Angaben — können dieses Verfahren ebenfalls nutzen.
Ein verifizierter Tazkira ist eine zwingende Voraussetzung für die Beantragung eines afghanischen Reisepasses. Antragsteller ohne Tazkira müssen zunächst das Ghayabi-Tazkira-Verfahren abschließen. Sobald der Tazkira ausgestellt und vom afghanischen Außenministerium beglaubigt wurde, kann der Reisepassantrag gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Der Antragsteller muss eine Kopie eines der folgenden Dokumente zusammen mit dem Original vorlegen: Tazkira, e-Tazkira oder Reisepass. Besitzt der Antragsteller keines dieser Dokumente, muss er zunächst eine Identitätsbestätigung beantragen.
Zur Durchführung des Ghayabi-Tazkira-Verfahrens ist es erforderlich, dass ein naher Familienangehöriger in Afghanistan das Verfahren persönlich verfolgt — wie z. B. Vater, Bruder, Onkel, Cousin oder Tante. Eine Kopie des Tazkira der nahen Angehörigen sowie deren Kontaktdaten sind einzureichen.
Eine deutliche Kopie des Aufenthaltstitels oder Personalausweises — beide Seiten, mit klar erkennbarem Namen und Adresse des Inhabers.
Das offizielle Formular muss vollständig und korrekt ausgefüllt werden. Es enthält detaillierte Angaben zur Person, für die die Tazkira beantragt wird: vollständiger Name, Vatersname, Großvatersname, Geburtsdatum und -ort, Provinz, Distrikt, Dorf und aktuelle Adresse.
Zwei aktuelle Passfotos mit weißem Hintergrund der Person, für die der Tazkira beantragt wird.

Ausstellungsprozess

  1. Online-Antrag: Füllen Sie das Formular online aus; Sie erhalten eine Antragsnummer und einen QR-Code. Das Konsulat prüft den Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls etwas fehlt.
  2. Versand nach Afghanistan: Das Formular und die Unterlagen werden vom Antragsteller oder seinen Angehörigen nach Afghanistan gesandt, wo das Verfahren über die zuständige Behörde (Einwohnermeldeamt) abgewickelt wird.
  3. Nachverfolgung und Erhalt: Die Nachverfolgung des Verfahrens liegt in der Verantwortung des Antragstellers. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Tazkira ausgestellt und nach Beglaubigung durch das afghanische Außenministerium vom Antragsteller entgegengenommen.

Gebühr

✓ Dieser Service wird kostenlos erbracht.

Wichtige Hinweise

  • Ein Tazkira ist für die meisten Konsularleistungen erforderlich. Ohne gültigen Tazkira ist es nicht möglich, einen Reisepass, ein Ledigkeitszeugnis, eine Heiratsurkunde oder viele andere offizielle Dokumente zu beantragen. Bitte handeln Sie so früh wie möglich.
  • Die Bearbeitungszeit hängt von den zuständigen Behörden in Afghanistan ab und kann mehrere Wochen oder länger dauern. Eine sorgfältige Ausfüllung des Formulars und vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren.
  • Keine afghanischen Dokumente vorhanden? Wenn Sie überhaupt keine afghansichen Ausweisdokumente besitzen, beantragen Sie bitte zunächst eine Identitätsbestätigung beim Generalkonsulat.
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