Mo – Do: 9:00 – 14:00
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⚠️ Wichtige Geschäftsbedingungen
1. Nur ein Termin pro Person — Duplikate werden storniert.
2. Bringen Sie Ihren Original-Ausweis am Termintag mit.
3. Ausweis muss mit Termindaten übereinstimmen — keine Ausnahmen.
4. Alle Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen.

Erbschein / Hasr-e-Wirasat

Afghanische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland können beim Generalkonsulat einen Hasr-e-Wirasat (Erbschaftsnachweis) beantragen. Dieses Dokument wird benötigt, um die rechtmäßigen Erben eines verstorbenen afghanischen Staatsangehörigen offiziell festzustellen und ist für Erbschaftsverfahren, Eigentumsübertragungen und andere rechtliche Angelegenheiten in Afghanistan unerlässlich.

Was ist ein Hasr-e-Wirasat?:
Der Hasr-e-Wirasat ist ein offizielles Rechtsdokument, das den Tod einer Person bestätigt und deren gesetzliche Erben identifiziert. Er wird benötigt, um den Nachlass des Verstorbenen zu regeln — einschließlich des Verkaufs oder der Aufteilung von Eigentum, des Zugangs zu Bankkonten, der Durchführung rechtlicher Verfahren und aller erbschaftsbezogenen Angelegenheiten.
Wichtige Informationen:
Mindestens ein Erbe, zusammen mit drei Erklärenden und zwei Zeugen, die volljährige afghanische Staatsbürger sind, muss persönlich beim Generalkonsulat erscheinen. Dieses Dokument kann nicht per Post oder online bearbeitet werden.

Ein Termin muss vorab über das offizielle Online-System gebucht werden. Besuche ohne Termin sind nicht gestattet.

Anträge werden nur während der offiziellen Öffnungszeiten angenommen: Montag bis Donnerstag, 9:00 – 14:00 Uhr.

Erforderliche Unterlagen

Das Antragsformular muss sorgfältig und vollständig in Dari oder Paschtu ausgefüllt werden. Besondere Sorgfalt ist bei den vollständigen Namen des Verstorbenen und aller Erben, Daten, Orten und Zahlenangaben erforderlich. Fehler oder Auslassungen können zur Ablehnung des Antrags führen.
Alle anwesenden Erben, drei Erklärende und zwei Zeugen müssen ihre originale Tazkira, e-Tazkira oder ihren gültigen afghanischen Reisepass zusammen mit Kopien vorlegen. Außerdem muss jede Person zwei aktuelle Passfotos mit weißem Hintergrund mitbringen.
Alle anwesenden Erben, drei Erklärende und zwei Zeugen müssen eine Kopie ihres Aufenthaltstitels oder Personalausweises vorlegen — beide Seiten, mit klar erkennbarem Namen und Adresse.
Eine Kopie der offiziellen Sterbeurkunde des Verstorbenen — entweder die deutsche Sterbeurkunde oder die afghanische Todesurkunde — muss vorgelegt werden. Das Dokument muss Datum, Ort und Todesursache bestätigen.
Drei Erklärende und zwei Zeugen, die volljährige afghanische Staatsbürger sind, müssen persönlich anwesend sein. Sie müssen persönlich bezeugen, dass sie den Verstorbenen und alle rechtmäßigen Erben kennen und dass kein Erbe verheimlicht wird. Die Erklärenden dürfen selbst nicht zu den Erben gehören.

Ausstellungsprozess

  1. Persönlicher Termin: Mindestens ein Erbe, zusammen mit drei Erklärenden und zwei Zeugen, muss zum Termin beim Generalkonsulat erscheinen und alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.
  2. Gespräch und Verifikation: Der Konsularbeamte führt ein Gespräch mit den Erklärenden und Zeugen, um die Identität des Verstorbenen, das Todesdatum und den Todesgrund sowie die vollständige Liste aller gesetzlichen Erben zu bestätigen. Alle Angaben werden schriftlich festgehalten.
  3. Ausstellung am selben Tag: Sobald alle Anforderungen erfüllt und die Gebühr bezahlt ist, wird der Hasr-e-Wirasat noch am selben Tag während der Öffnungszeiten ausgestellt.

Gebühr

€ 300
Erbschein / Hasr-e-Wirasat

Wichtige Hinweise

  • Alle Erben müssen namentlich aufgeführt werden. Der Hasr-e-Wirasat muss die Namen aller gesetzlichen Erben enthalten, unabhängig davon, ob sie in Afghanistan oder im Ausland leben. Das Verschweigen eines Erben ist strafbar und führt zur Ungültigkeit des Dokuments.
  • Nicht alle Erben müssen persönlich erscheinen. Mindestens ein Erbe muss persönlich anwesend sein. Jedoch müssen alle Erben — wo immer sie sich befinden — namentlich im Dokument aufgeführt werden.
  • Vollständige Unterlagen mitbringen. Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen zum Termin mitgebracht werden. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
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