Mo – Do: 9:00 – 14:00
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⚠️ Wichtige Geschäftsbedingungen
1. Nur ein Termin pro Person — Duplikate werden storniert.
2. Bringen Sie Ihren Original-Ausweis am Termintag mit.
3. Ausweis muss mit Termindaten übereinstimmen — keine Ausnahmen.
4. Alle Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen.

Sterbeurkunde

Im Fall des Todes eines afghanischen Staatsangehörigen in Deutschland kann das Generalkonsulat eine offizielle afghanische Todesurkunde ausstellen. Dieses Dokument wird für Erbschaftsverfahren, Eigentumsübertragungen und andere rechtliche Angelegenheiten in Afghanistan benötigt.

Wichtige Informationen:
Der Antragsteller — ein naher Angehöriger oder der gesetzliche Vertreter des Verstorbenen — muss persönlich beim Generalkonsulat erscheinen. Dieses Dokument kann nicht per Post oder online bearbeitet werden.

Ein Termin muss vorab über das offizielle Online-System gebucht werden. Besuche ohne Termin sind nicht gestattet.

Anträge werden nur während der offiziellen Öffnungszeiten angenommen: Montag bis Donnerstag, 9:00 – 14:00 Uhr.

Erforderliche Unterlagen

Eine Kopie der gültigen afghanischen Tazkira oder des Reisepasses des Verstorbenen muss vorgelegt werden.
Die offizielle deutsche Sterbeurkunde des zuständigen Standesamtes. Das Dokument muss die persönlichen Daten des Verstorbenen, die Todesursache und die Angaben der meldenden Person enthalten.
Der Antragsteller muss seine eigene afghanische Tazkira oder seinen Reisepass sowie einen Nachweis des deutschen Aufenthaltsstatus vorlegen — eine Kopie des Aufenthaltstitels oder Personalausweises, beide Seiten.
Dokumente, die das familiäre Verhältnis zwischen dem Antragsteller und dem Verstorbenen belegen — z. B. ein Familienbuch, eine Heiratsurkunde oder eine Geburtsurkunde.

Ausstellungsprozess

  1. Persönlicher Termin: Der Antragsteller muss zum vereinbarten Termin beim Generalkonsulat erscheinen und alle erforderlichen Unterlagen zur Prüfung vorlegen.
  2. Dokumentenprüfung: Alle eingereichten Unterlagen werden sorgfältig von den Konsularmitarbeitern geprüft und verifiziert. Fehlt ein Dokument oder ist es unvollständig, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
  3. Ausstellung der Urkunde: Sobald alle Anforderungen erfüllt sind, wird die afghanische Todesurkunde ausgestellt. Die Bearbeitungszeit kann je nach den Umständen des Einzelfalls variieren.

Gebühr

✓ Diese Dienstleistung wird kostenlos erbracht.

Wichtige Hinweise

  • Erforderlich für Erbschafts- und Rechtsangelegenheiten. Die afghanische Todesurkunde ist ein wesentliches Dokument für Erbschaftsverfahren (Hasr-e-Wirasat), Eigentumsübertragungen und andere rechtliche Zwecke in Afghanistan.
  • Vollständige Unterlagen mitbringen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Bitte prüfen Sie alle Anforderungen sorgfältig vor Ihrem Termin.
  • Überführung des Verstorbenen nach Afghanistan. Falls Sie zusätzlich ein Unterstützungsschreiben für die Überführung des Verstorbenen nach Afghanistan benötigen, wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an das Generalkonsulat: Public@afghanmissionbonn.de.
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