Mo – Do: 9:00 – 14:00
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⚠️ Wichtige Geschäftsbedingungen
1. Nur ein Termin pro Person — Duplikate werden storniert.
2. Bringen Sie Ihren Original-Ausweis am Termintag mit.
3. Ausweis muss mit Termindaten übereinstimmen — keine Ausnahmen.
4. Alle Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen.

Heiratsbestätigung

Afghanische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland können beim Generalkonsulat eine Heiratsurkunde (Ehebestätigung) beantragen. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind, wird die Urkunde noch am selben Tag ausgestellt.

Wichtige Informationen:
Ehemann und Ehefrau müssen gemeinsam mit drei Zeugen und zwei Bestätigern, die volljährige afghanische Staatsbürger sind, persönlich beim Generalkonsulat erscheinen. Dieses Dokument kann nicht in Abwesenheit eines der Antragsteller, per Post oder online ausgestellt werden.

Antragsteller müssen vorab über das offizielle Online-System einen Termin buchen. Besuche ohne Termin sind nicht gestattet.

Anträge werden nur während der offiziellen Öffnungszeiten angenommen: Montag bis Donnerstag, 9:00 – 14:00 Uhr.

Erforderliche Unterlagen

Das offizielle Heiratsurkundenformular muss beim Generalkonsulat ausgefüllt werden. Ehemann und Ehefrau müssen alle erforderlichen Angaben eintragen, ihre Fotos beifügen und ihre Unterschriften oder Fingerabdrücke leisten. Das Formular kann nicht zu Hause ausgefüllt werden.
Ehemann, Ehefrau und alle fünf Zeugen und Bestätiger müssen ihre originale Tazkira, e-Tazkira oder ihren gültigen afghanischen Reisepass zusammen mit Kopien vorlegen.
Beide Antragsteller und alle fünf Zeugen und Bestätiger müssen eine Kopie ihres Aufenthaltstitels oder Personalausweises vorlegen — beide Seiten, mit klar erkennbarem Namen und Adresse.
Beide Antragsteller und alle fünf Zeugen und Bestätiger müssen zwei kürzlich aufgenommene Passfotos mit weißem Hintergrund vorlegen.
  • 35 × 45 mm
  • Einfarbig weiß
  • Hochauflösend, scharf und in Farbe
  • Neutraler Ausdruck, Mund geschlossen, Augen geöffnet und gut sichtbar
  • Nicht gestattet
  • Nicht älter als 6 Monate
Drei Zeugen und zwei Bestätiger, die volljährige afghanische Staatsbürger sind, müssen persönlich anwesend sein. Alle müssen die gleichen Unterlagen mitbringen wie die Antragsteller: Tazkira oder Reisepass, Nachweis des Aufenthaltstitels und zwei Passfotos.

Ausstellungsprozess

  1. Persönliches Gespräch: Ehemann und Ehefrau müssen an einem obligatorischen Gespräch beim Generalkonsulat teilnehmen. Die Ehe wird anhand der eingereichten Unterlagen und der gemachten Angaben überprüft.
  2. Dokumentenprüfung: Alle Unterlagen — sowohl der Antragsteller als auch der Zeugen — werden von den Konsularmitarbeitern geprüft und verifiziert. Fehlt etwas, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
  3. Ausstellung am selben Tag: Sobald alle Anforderungen erfüllt sind, wird die Heiratsurkunde noch am selben Tag während der Öffnungszeiten ausgestellt.

Gebühr

€ 50
Heiratsbestätigung

Wichtige Hinweise

  • Beide Eheleute müssen anwesend sein. Ist einer der Eheleute abwesend, kann die Urkunde nicht ausgestellt werden — unabhängig vom Grund.
  • Alle Zeugen und Bestätiger müssen anwesend sein. Drei Zeugen und zwei Bestätiger als volljährige afghanische Staatsbürger sind erforderlich. Ohne alle fünf Personen kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
  • Vollständige Unterlagen mitbringen. Unvollständige Anträge werden nicht angenommen. Bitte prüfen Sie alle Anforderungen sorgfältig vor Ihrem Termin.
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