Mo – Do: 9:00 – 14:00
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⚠️ Wichtige Geschäftsbedingungen
1. Nur ein Termin pro Person — Duplikate werden storniert.
2. Bringen Sie Ihren Original-Ausweis am Termintag mit.
3. Ausweis muss mit Termindaten übereinstimmen — keine Ausnahmen.
4. Alle Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen.

Visadienstleistungen

In Deutschland ansässige Personen können beim Generalkonsulat ein Visum für die Einreise nach Afghanistan beantragen.

Aufgrund regulatorischer Beschränkungen können nur Einzeleinreisevisa mit einer einmonatigen Aufenthaltsdauer ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Geschäftsvisa, die für bis zu drei Jahre mit mehrfacher Einreise ausgestellt werden können.

Personen, die beabsichtigen, länger als einen Monat in Afghanistan zu bleiben, können bei der Konsularabteilung des Außenministeriums in Kabul eine Visaverlängerung beantragen.

Wichtige Informationen und Hinweise: Ein Visum kann nicht in Abwesenheit des Antragstellers, per Post oder online bearbeitet oder ausgestellt werden. Anträge werden während der offiziellen Öffnungszeiten des Generalkonsulats angenommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Visaantragsformular: Das Formular muss vollständig ausgefüllt, getippt und unterschrieben sein.
  • Reisepassgültigkeit: Der Reisepass der Antragsteller muss mindestens sechs Monate gültig sein und freie Seiten enthalten.
  • Unterlagen zum Reisezweck: Personen, die zu Beschäftigungs- oder Geschäftszwecken reisen, müssen Unterlagen ihres aktuellen oder zukünftigen Arbeitgebers vorlegen, die den Reisezweck bestätigen. Außerdem ist eine Genehmigungsreferenznummer des Außenministeriums Afghanistans erforderlich.
  • Beschäftigungsnachweis in Deutschland.
  • Nachweis des deutschen Personalausweises: Antragsteller müssen eine Kopie ihres Personalausweises (beide Seiten) vorlegen.
  • Zwei Passfotos: Antragsteller müssen zwei kürzlich aufgenommene Fotos mit weißem Hintergrund vorlegen.
  • Ausgefüllte und unterzeichnete Checkliste.
  • Visagebühr: Bitte beachten Sie die untenstehende Gebührentabelle.
  • Frankierter Einschreibeumschlag: Legen Sie einen frankierten Einschreibeumschlag mit Ihrer klar aufgedruckten Adresse als Empfänger bei. Dieser wird für die Rücksendung Ihres Reisepasses verwendet.
  • Wenn Sie keinen frankierten Umschlag beibringen können, sind zusätzlich €10 für Portokosten erforderlich.

Visagebühren

Nr. Visatyp Gebühr
1Einzeleinreise€100
2Touristenvisum€80
3Visum (Dringend)Zusätzlich €50 auf die Visagebühr
Zahlungsmethode: Die Zahlung kann per Bankkarte erfolgen.

Zusätzliche Informationen

  • Ein Einladungsschreiben eines Sponsors oder Reiseveranstalters.
  • Bestätigte Flug- und Unterkunftsbuchungen.
  • Reiseversicherung.
  • Kontoauszug, der ausreichende Mittel für Reise und Aufenthalt in Afghanistan nachweist.

Wenn Sie Familie oder Freunde besuchen, legen Sie bitte ein Einführungsschreiben bei, in dem Sie angeben, wen Sie in Afghanistan besuchen möchten.

Alternativ ist ein Schreiben einer zuverlässigen offiziellen Stelle, einer ordnungsgemäß registrierten Einrichtung in Afghanistan oder ein Genehmigungsschreiben des Außenministeriums in Kabul erforderlich.

Medienvertreter oder Journalisten müssen ein Einführungsschreiben einreichen, das Zweck, Dauer und Orte ihres Besuchs in Afghanistan beschreibt.

Für offizielle Besuche muss der Arbeitgeber des Antragstellers ein Einführungsschreiben vorlegen, das den Zweck des Besuchs erläutert.

Dieses Schreiben sollte an das Außenministerium Afghanistans in Kabul gesandt werden, das dann eine Genehmigung an das Generalkonsulat für die Visabearbeitung ausstellt.

  • Familienbesuche: Wenn Sie Familie oder Freunde besuchen, legen Sie ein Einführungsschreiben bei, in dem Sie angeben, wen Sie in Afghanistan besuchen möchten.
  • Tourismus: Geben Sie den Zweck Ihrer Reise klar an und nennen Sie Details zu den Orten, die Sie in Afghanistan besuchen möchten.
  • Beschäftigung: Für Beschäftigungszwecke reichen Sie ein offizielles Einführungsschreiben Ihres Arbeitgebers oder der Trägerorganisation ein.

Hinweis: Hinweis: Antragsteller für ein Arbeitsvisum müssen unter dem Rentenalter von 65 Jahren sein und Bildungsnachweise sowie ein Einladungs- oder Einführungsschreiben ihres Arbeitgebers in Afghanistan vorlegen.

Alle ausländischen Staatsangehörigen sind berechtigt, ein Afghanistan-Visum zu beantragen, außer unter folgenden Umständen:

  • Unvollendete Sperrfrist aus einer früheren Einschränkung.
  • Sicherheits- oder öffentliche Ordnungsbedenken.
  • Moralische Bedenken oder Missachtung der kulturellen Normen und Werte Afghanistans.
  • Ablehnung durch afghanische Konsular- oder Diplomatenbehörden aus gerechtfertigten Gründen.
  • Gesundheitsrisiken durch ansteckende Krankheiten.
  • Eine Anweisung der zuständigen Behörden, das Visum zu verweigern.
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