Mo – Do: 9:00 – 14:00
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⚠️ Wichtige Geschäftsbedingungen
1. Nur ein Termin pro Person — Duplikate werden storniert.
2. Bringen Sie Ihren Original-Ausweis am Termintag mit.
3. Ausweis muss mit Termindaten übereinstimmen — keine Ausnahmen.
4. Alle Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen.

Identitätsbestätigung

Afghanische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland, die keinen gültigen Tazkira oder Reisepass besitzen und ihre Identität gegenüber deutschen Behörden nachweisen müssen, können beim Generalkonsulat eine Identitätsbestätigung beantragen.

Wichtige Informationen:
Der Antragsteller muss persönlich beim Generalkonsulat erscheinen. Dieses Dokument kann nicht in Abwesenheit, per Post oder online ausgestellt werden.

Ein Termin muss vorab über das offizielle Online-System gebucht werden. Besuche ohne Termin werden nicht akzeptiert.

Minderjährige müssen von einem Elternteil oder einem gesetzlichen Vormund beim Besuch des Generalkonsulats begleitet werden.

Anträge werden nur während der offiziellen Öffnungszeiten angenommen: Montag bis Donnerstag, 9:00 – 14:00 Uhr.

Erforderliche Unterlagen

Der Antragsteller muss Kopien der Tazkiras von zwei nahen Familienangehörigen vorlegen. Zulässige Angehörige sind: Vater, Bruder, Großvater, Onkel oder Cousin (väterlicherseits). Wenn der Antragsteller selbst eine Tazkira besitzt, muss auch eine Kopie davon vorgelegt werden.
Eine Kopie des Aufenthaltstitels oder Personalausweises — beide Seiten, mit klar erkennbarem Namen und Adresse.
Alle von afghanischen Behörden vor der Einreise nach Deutschland ausgestellten Dokumente müssen vorgelegt werden. Dazu können Diplome, Wahlausweise, Militärdienstausweise, Schulzeugnisse oder andere offizielle afghanische Dokumente gehören.
Zwei kürzlich aufgenommene Passfotos mit weißem Hintergrund sind erforderlich.
Das offizielle Antragsformular muss heruntergeladen, online ausgefüllt und vor dem Termin eingereicht werden. Sie erhalten einen Bestätigungscode, der beim Generalkonsulat vorgelegt werden muss.

Ausstellungsprozess

  1. Persönliches Gespräch: Der Antragsteller muss an einem obligatorischen Gespräch beim Generalkonsulat teilnehmen. Die Identität wird anhand der eingereichten Unterlagen und der bei der Antragstellung gemachten Angaben überprüft.
  2. Dokumentenprüfung und Gebühr: Alle Unterlagen werden von den Konsularmitarbeitern geprüft und verifiziert. Eine Gebühr von €10 wird per Bankkarte erhoben. Hinweis: Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
  3. Ausstellung am selben Tag: Sobald alle Anforderungen erfüllt sind, wird die Identitätsbestätigung noch am selben Tag während der Öffnungszeiten ausgestellt.

Gebühr

€ 10
Identitätsbestätigung

Wichtige Hinweise

  • Kein Ersatz für Tazkira oder Reisepass. Die Identitätsbestätigung ist kein Ersatz für den Tazkira oder Reisepass. Sie dient ausschließlich zur Bestätigung der Identität des Antragstellers und ist speziell für die Verwendung gegenüber deutschen Behörden konzipiert.
  • Kein Antrag erforderlich, wenn Sie einen Tazkira besitzen. Afghanische Staatsangehörige, die bereits einen gültigen Tazkira besitzen, benötigen dieses Dokument nicht.
  • Für Anforderungen deutscher Behörden. Dieses Dokument ist speziell dafür konzipiert, afghanischen Staatsangehörigen bei der Erfüllung rechtlicher oder administrativer Anforderungen zu helfen, die von deutschen Behörden — einschließlich Gerichten, Ausländerbehörden und öffentlichen Ämtern — gestellt werden.
  • Vollständige Unterlagen mitbringen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Bitte prüfen Sie alle Anforderungen sorgfältig vor Ihrem Termin.
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