Mo – Do: 9:00 – 14:00
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⚠️ Wichtige Geschäftsbedingungen
1. Nur ein Termin pro Person — Duplikate werden storniert.
2. Bringen Sie Ihren Original-Ausweis am Termintag mit.
3. Ausweis muss mit Termindaten übereinstimmen — keine Ausnahmen.
4. Alle Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen.

Vollmacht

Afghanische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland können beim Generalkonsulat eine Vollmacht (Wakalatnama / وکالت خط) ausstellen lassen. Dieses Dokument ermächtigt eine andere Person, in rechtlichen, vermögensbezogenen, familiären oder anderen Angelegenheiten in Afghanistan oder anderen Ländern in Ihrem Namen zu handeln.

Was ist eine Vollmacht?:
Eine Vollmacht (Wakalatnama) ist ein offizielles Rechtsdokument, mit dem eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) die Befugnis erteilt, in ihrem Namen bestimmte Rechtsgeschäfte durchzuführen. Der Bevollmächtigte kann für den Verkauf von Immobilien, Erbschaftsverfahren, Eheschließungsregistrierung, rechtliche Vertretung vor Gericht, Finanzverwaltung und andere rechtliche Angelegenheiten bevollmächtigt werden.
Wichtige Informationen:
Der Antragsteller muss zusammen mit zwei Zeugen, die volljährige afghanische Staatsbürger sind, persönlich beim Generalkonsulat erscheinen. Dieses Dokument kann nicht per Post oder online bearbeitet werden.

Ein Termin muss vorab über das offizielle Online-System gebucht werden. Besuche ohne Termin sind nicht gestattet.

Anträge werden nur während der offiziellen Öffnungszeiten angenommen: Montag bis Donnerstag, 9:00 – 14:00 Uhr.

Erforderliche Unterlagen

Das Antragsformular muss sorgfältig und vollständig in Dari oder Paschtu ausgefüllt werden. Besondere Sorgfalt ist bei Namen, Daten, Zahlen und Ortsangaben erforderlich. Das Formular muss den Gegenstand der Vollmacht und den genauen Umfang der Befugnisse des Bevollmächtigten klar angeben.
Der Antragsteller und zwei Zeugen müssen ihre originale Tazkira, e-Tazkira oder ihren gültigen afghanischen Reisepass zusammen mit Kopien vorlegen.
Der Antragsteller und zwei Zeugen müssen eine Kopie ihres Aufenthaltstitels oder Personalausweises vorlegen — beide Seiten, mit klar erkennbarem Namen und Adresse.
Der Antragsteller und beide Zeugen müssen jeweils zwei kürzlich aufgenommene Passfotos mit weißem Hintergrund mitbringen.
Eine Kopie der Tazkira oder des Reisepasses und ein aktuelles Foto der Person, der die Vollmacht erteilt wird (der Bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreter), in Afghanistan oder einem anderen Land muss vorgelegt werden.
Zwei volljährige afghanische Staatsbürger müssen als Zeugen persönlich anwesend sein. Sie müssen verstandesfähig, volljährig und rechtlich handlungsfähig sein und dürfen nicht zu den direkten Begünstigten der Vollmacht gehören.
Diese Art von Vollmacht ist für Fälle vorgesehen, in denen ein Ehegatte nicht persönlich beim Generalkonsulat für die Heiratsurkunden-Registrierung erscheinen kann. Der in Deutschland lebende Ehemann oder die Ehefrau muss persönlich erscheinen.
Das Antragsformular muss sorgfältig und vollständig in Dari oder Paschtu ausgefüllt werden. Besondere Sorgfalt ist bei Namen, Daten, Zahlen und Ortsangaben erforderlich. Das Formular muss den Gegenstand der Vollmacht und den genauen Umfang der Befugnisse des Bevollmächtigten klar angeben.
Ein formelles schriftliches Anschreiben muss eingereicht werden, das die benötigten Dienstleistungen beschreibt und Angaben über das Datum und den Ort der Eheschließung enthält.
Der anwesende Ehegatte und zwei Zeugen müssen ihre originale Tazkira, e-Tazkira oder ihren Reisepass mit Kopien vorlegen. Außerdem muss eine Kopie der Tazkira des abwesenden Ehegatten vorgelegt werden.
Der Antragsteller und zwei Zeugen müssen eine Kopie ihres Aufenthaltstitels oder Personalausweises vorlegen — beide Seiten, mit klar erkennbarem Namen und Adresse.
Der Antragsteller und beide Zeugen müssen jeweils zwei kürzlich aufgenommene Passfotos mit weißem Hintergrund mitbringen.
Eine Kopie der Tazkira oder des Reisepasses und ein aktuelles Foto der Person, der die Vollmacht erteilt wird (der Bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreter), in Afghanistan oder einem anderen Land muss vorgelegt werden.
Zwei volljährige afghanische Staatsbürger müssen als Zeugen persönlich anwesend sein. Sie müssen verstandesfähig, volljährig und rechtlich handlungsfähig sein und dürfen nicht zu den direkten Begünstigten der Vollmacht gehören.
Das Antragsformular muss sorgfältig und vollständig in Dari oder Paschtu ausgefüllt werden. Besondere Sorgfalt ist bei Namen, Daten, Zahlen und Ortsangaben erforderlich. Das Formular muss den Gegenstand der Vollmacht und den genauen Umfang der Befugnisse des Bevollmächtigten klar angeben.
Der Antragsteller und zwei Zeugen müssen ihre originale Tazkira, e-Tazkira oder ihren gültigen afghanischen Reisepass zusammen mit Kopien vorlegen.
Der Antragsteller und zwei Zeugen müssen eine Kopie ihres Aufenthaltstitels oder Personalausweises vorlegen — beide Seiten, mit klar erkennbarem Namen und Adresse.
Der Antragsteller und beide Zeugen müssen jeweils zwei kürzlich aufgenommene Passfotos mit weißem Hintergrund mitbringen.
Eine Kopie der Tazkira oder des Reisepasses und ein aktuelles Foto der Person, der die Vollmacht erteilt wird (der Bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreter), in Afghanistan oder einem anderen Land muss vorgelegt werden.
Für eigentumsrechtliche Angelegenheiten sind folgende zusätzliche Unterlagen erforderlich: eine Kopie des Eigentumsbeweises (Sale Deed / Qabala) oder detaillierte Angaben zur Immobilie. Handelt es sich um geerbtes Eigentum, muss auch eine Kopie des Hasr-e-Wirasat (Erbschaftsnachweises) vorgelegt werden.
Zwei volljährige afghanische Staatsbürger müssen als Zeugen persönlich anwesend sein. Sie müssen verstandesfähig, volljährig und rechtlich handlungsfähig sein und dürfen nicht zu den direkten Begünstigten der Vollmacht gehören.

Ausstellungsprozess

  1. Persönlicher Termin: Der Antragsteller und zwei Zeugen müssen zum Termin beim Generalkonsulat erscheinen und alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.
  2. Prüfung und Gespräch: Der Konsularbeamte prüft die Unterlagen, bestätigt die Identität des Antragstellers und der Zeugen und überprüft den Umfang der Vollmacht. Alle Informationen werden schriftlich festgehalten und unterzeichnet.
  3. Ausstellung am selben Tag: Sobald alle Anforderungen erfüllt und die Gebühr bezahlt ist, wird die Vollmacht noch am selben Tag während der Öffnungszeiten ausgestellt.

Gebühr

€ 300
Vollmacht

Wichtige Hinweise

  • Befugnisse klar definieren. Die Vollmacht muss klar angeben, wozu der Bevollmächtigte berechtigt und nicht berechtigt ist. Unklare oder zu weitreichende Befugnisse werden von afghanischen Behörden oder Gerichten möglicherweise nicht anerkannt.
  • Rechtliche Vertretung vor Gericht. Wenn die Vollmacht für Gerichtsverfahren in Afghanistan bestimmt ist, muss der benannte Bevollmächtigte entweder ein zugelassener Rechtsanwalt oder ein direktes Familienmitglied des Antragstellers sein (Elternteil, Kind, Geschwister oder Verwandter in direkter Linie).
  • Vollständige Unterlagen mitbringen. Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen mitgebracht werden. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
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