Mo – Do: 9:00 – 14:00
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⚠️ Wichtige Geschäftsbedingungen
1. Nur ein Termin pro Person — Duplikate werden storniert.
2. Bringen Sie Ihren Original-Ausweis am Termintag mit.
3. Ausweis muss mit Termindaten übereinstimmen — keine Ausnahmen.
4. Alle Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen.

Geburtsurkunde

Afghanische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland können beim Generalkonsulat eine afghanische Geburtsurkunde beantragen. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind, wird die Urkunde noch am selben Tag ausgestellt.

Wichtige Informationen:
Sie müssen persönlich beim Generalkonsulat erscheinen. Eine Geburtsurkunde kann nicht in Ihrer Abwesenheit, per Post oder online ausgestellt werden.

Sie müssen vorab über das offizielle Online-System einen Termin buchen. Besuche ohne Termin werden nicht akzeptiert.

Anträge werden nur während der offiziellen Öffnungszeiten angenommen: Montag bis Donnerstag, 9:00 – 14:00 Uhr.

Erforderliche Unterlagen

Legen Sie eine Kopie Ihrer gültigen, vom afghanischen Außenministerium beglaubigten Tazkira, Ihrer e-Tazkira oder Ihres gültigen afghanischen Reisepasses — zusammen mit den Originalen — vor.
Legen Sie eine Kopie Ihres Aufenthaltstitels oder Personalausweises vor — beide Seiten, mit klar erkennbarem Namen und Adresse.
Zwei kürzlich aufgenommene Passfotos mit weißem Hintergrund sind erforderlich.
  • 35 × 45 mm
  • Einfarbig weiß
  • Hochauflösend, scharf und in Farbe
  • Neutraler Ausdruck, Mund geschlossen, Augen geöffnet und gut sichtbar
  • Nicht gestattet
  • Nicht älter als 6 Monate
Wenn Sie bereits eine Geburtsurkunde besitzen — ausgestellt in Afghanistan, Deutschland oder einem anderen Land — bringen Sie das Original oder eine beglaubigte Übersetzung mit. Außerhalb Afghanistans ausgestellte Dokumente müssen vom zuständigen Außenministerium offiziell beglaubigt sein.
Bei einem Antrag für ein in Deutschland geborenes Kind müssen Sie zusätzlich die deutsche Geburtsurkunde (Geburtsurkunde), die afghanische Tazkira oder den Reisepass beider Elternteile sowie die Heiratsurkunde der Eltern vorlegen. Ist das Kind unter 18 Jahre alt, muss ein Elternteil oder gesetzlicher Vormund beim Termin anwesend sein.
Wenn Sie außerhalb Afghanistans geboren wurden und keine afghanische Geburtsurkunde besitzen, kann das Generalkonsulat auf Grundlage Ihrer gültigen afghanischen Tazkira oder Ihres Reisepasses eine ausstellen. Die entsprechende Gebühr wird erhoben.

Ausstellungsprozess

  1. Termin wahrnehmen: Erscheinen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt beim Generalkonsulat und bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  2. Dokumentenprüfung: Ein Konsularbeamter prüft und verifiziert Ihre Unterlagen. Fehlt etwas, kann Ihr Antrag an diesem Tag nicht bearbeitet werden.
  3. Ausstellung am selben Tag: Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird Ihre Geburtsurkunde noch am selben Tag während der Öffnungszeiten ausgestellt.

Gebühr

€ 15
Geburtsurkunde

Wichtige Hinweise

  • Keine afghanische Tazkira oder keinen Reisepass? Sie müssen zunächst beim Generalkonsulat eine Identitätsbestätigung beantragen, bevor Sie eine Geburtsurkunde anfordern können. Hier beantragen →
  • Vollständige Unterlagen mitbringen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Bitte prüfen Sie alle Anforderungen sorgfältig vor Ihrem Termin.
  • Namensabweichungen. Wenn die Namen in Ihren Dokumenten nicht genau übereinstimmen, bringen Sie alle relevanten Ausweisdokumente mit, damit der Konsularbeamte Ihnen helfen kann.
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