Mo – Do: 9:00 – 14:00
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⚠️ Wichtige Geschäftsbedingungen
1. Nur ein Termin pro Person — Duplikate werden storniert.
2. Bringen Sie Ihren Original-Ausweis am Termintag mit.
3. Ausweis muss mit Termindaten übereinstimmen — keine Ausnahmen.
4. Alle Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen.

Ledigkeitsbescheinigung

Afghanische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland können beim Generalkonsulat ein Ledigenzeugnis (Bestätigung des unverheirateten Status) beantragen. Dieses Dokument bestätigt, dass der Antragsteller derzeit nicht verheiratet ist, und wird häufig für die Eheschließung in Deutschland oder anderen Ländern benötigt.

Wichtige Informationen:
Der Antragsteller muss gemeinsam mit drei Erklärenden und zwei Zeugen, die volljährige afghanische Staatsbürger sind, persönlich beim Generalkonsulat erscheinen. Dieses Dokument kann nicht in Abwesenheit des Antragstellers, per Post oder online ausgestellt werden.

Antragsteller müssen vorab über das offizielle Online-System einen Termin buchen. Besuche ohne Termin sind nicht gestattet.

Anträge werden nur während der offiziellen Öffnungszeiten angenommen: Montag bis Donnerstag, 9:00 – 14:00 Uhr.

Wer kann einen Antrag stellen — Voraussetzungen

Afghanische Staatsangehörige, die Afghanistan vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters (18 Jahre) verlassen haben und als Flüchtlinge oder Migranten in Deutschland leben, können beim Generalkonsulat ein Ledigenzeugnis beantragen. Drei Erklärende und zwei Zeugen müssen anwesend sein. Außerdem ist eine Erweiterte Meldebescheinigung als Nachweis erforderlich, dass der Antragsteller bei der Einreise nach Deutschland noch nicht 18 Jahre alt war.
Afghanische Staatsangehörige, die Afghanistan nach dem 18. Lebensjahr verlassen und in ein Drittland weitergezogen sind und bereits ein früheres Ledigenzeugnis besitzen, können hier eine Verlängerung beantragen. Drei Erklärende und zwei Zeugen müssen anwesend sein, um den fortbestehenden Ledigenstand zu bestätigen.
Afghanische Staatsangehörige, die Afghanistan nach dem 18. Lebensjahr verlassen haben und kein vorheriges Ledigenzeugnis besitzen, müssen dieses Dokument über die zuständigen Gerichte in Afghanistan erhalten. In diesem Fall muss ein schriftlicher Antrag mit vollständigen persönlichen Angaben (vollständiger Name, Vatername, Wohnort, Provinz, Distrikt, Tazkira-Nummer, Band, Seite und Registrierungsnummer) beim Generalkonsulat eingereicht werden. Das Generalkonsulat leitet den Antrag an das zuständige Gericht in Afghanistan weiter.

Erforderliche Unterlagen

Das offizielle Formular muss vor dem Termin heruntergeladen und ausgefüllt werden. Der Antragsteller, drei Erklärende und zwei Zeugen müssen alle ihre Angaben eintragen, Fotos beifügen und Unterschriften oder Fingerabdrücke leisten.
Der Antragsteller, drei Erklärende und zwei Zeugen müssen alle ihre originale Tazkira, e-Tazkira oder ihren gültigen afghanischen Reisepass zusammen mit Kopien vorlegen.
Der Antragsteller, drei Erklärende und zwei Zeugen müssen alle eine Kopie ihres Aufenthaltstitels oder Personalausweises vorlegen — beide Seiten, mit klar erkennbarem Namen und Adresse.
Der Antragsteller, drei Erklärende und zwei Zeugen müssen alle zwei kürzlich aufgenommene Passfotos mit weißem Hintergrund vorlegen.
  • 35 × 45 mm
  • Einfarbig weiß
  • Hochauflösend, scharf und in Farbe
  • Neutraler Ausdruck, Mund geschlossen, Augen geöffnet und gut sichtbar
  • Nicht gestattet
  • Nicht älter als 6 Monate
Nur für Antragsteller erforderlich, die Afghanistan vor dem 18. Lebensjahr verlassen haben. Dieses Dokument wird vom lokalen Einwohnermeldeamt ausgestellt und bestätigt, wann der Antragsteller nach Deutschland eingereist ist.
Drei Erklärende und zwei Zeugen, die volljährige afghanische Staatsbürger sind, müssen persönlich anwesend sein. Alle müssen dieselben Unterlagen mitbringen wie der Antragsteller: Tazkira oder Reisepass, Nachweis des Aufenthaltstitels und zwei Passfotos.

Ausstellungsprozess

  1. Persönliches Gespräch: Der Antragsteller muss an einem obligatorischen Gespräch beim Generalkonsulat teilnehmen. Der Ledigenstand wird anhand der eingereichten Unterlagen und der Aussagen der Erklärenden und Zeugen überprüft.
  2. Dokumentenprüfung: Alle Unterlagen — des Antragstellers, der Erklärenden und der Zeugen — werden von den Konsularmitarbeitern geprüft und verifiziert. Fehlt etwas, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
  3. Ausstellung am selben Tag: Sobald alle Anforderungen erfüllt sind, wird das Ledigenzeugnis noch am selben Tag während der Öffnungszeiten ausgestellt.

Gebühr

€ 75
Ledigkeitsbescheinigung

Wichtige Hinweise

  • Gültigkeit: 6 Monate. Das Ledigenzeugnis ist ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate gültig.
  • Nach dem 18. Lebensjahr eingereist und kein früheres Zeugnis? Sie können nicht direkt beim Generalkonsulat einen Antrag stellen. Sie müssen zunächst über die zuständigen Gerichte in Afghanistan ein Ledigenzeugnis erhalten. Das Generalkonsulat kann Ihren schriftlichen Antrag weiterleiten.
  • Alle Erklärenden und Zeugen müssen anwesend sein. Drei Erklärende und zwei Zeugen sind erforderlich. Ohne alle fünf Personen kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
  • Vollständige Unterlagen mitbringen. Unvollständige Anträge werden nicht angenommen. Bitte prüfen Sie alle Anforderungen sorgfältig vor Ihrem Termin.
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